Arbeitsverhältnisse werden geschlossen und beendet. Das ist der normale Gang der Dinge.
Doch wenn der Arbeitgeber kündigt, ist das erst einmal ein Schock. Oft kann man gar nicht einordnen, weshalb die Kündigung erfolgt. Und häufig ist sie auch schlicht ungerechtfertigt.
Damit sich Arbeitnehmer gegen fehlerhafte Kündigungen wehren können, hat der Gesetzgeber die Möglichkeit der sogenannten "Kündigungsschutzklage" geschaffen.
Dies ist eine Klage des Arbeitnehmers gegen den Arbeitgeber und wird vor dem Arbeitsgericht erhoben.
Das Gericht überprüft dann, ob die ausgesprochene Kündigung ganz oder in Teilen unwirksam oder rechtswidrig ist.
Meist hat man gute Chancen, entweder wenigstens noch eine Verlängerung des Arbeitsverhältnisses, eine ordentliche Abwicklung, ein gutes Arbeitszeugnis und vieles mehr herauszuholen. Sofern die Kündigung tatsächlich vollständig rechtswidrig ist, bleibt man bei dem Arbeitgeber so beschäftigt, wie es vor dem Ausspruch der Kündigung war und das meist einbehaltene Gehalt muss nachgezahlt werden.
Bei der Kündigungsschutzklage sind etliche Punkte, Fristen, Überlegungen zu beachten.
Aus diesem Grund bieten wir Ihnen die Möglichkeit einer kostenlosen Ersteinschätzung an und begleiten Sie natürlich, sofern Sie dies möchten, auch durch den gesamten Prozess hindurch, tatkräftig und mit unserem Sachverstand an Ihrer Seite.
Sprechen Sie uns an.
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